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BGH, 23.12.1953 - VI ZR 19/53 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
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- BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13
Auszug aus BGH, 23.12.1953 - VI ZR 19/53
Das Revisionsgericht konnte dem Eventualantrag auf Feststellung der Schadensersatzpflicht des Beklagten selbst stattgeben, da der Rechtsstreit insoweit zur Entscheidung reif ist und eine Zurückweisung nur zu einer überflüssigen Verzögerung in der Erledigung des Rechtsstreits führen würde (…vgl. Stein-Jonas-Schönke, ZPOKom 17. Aufl. Anm. V zu § 559; BGH NJW 1953, 1826 [1828]).